Frage 12044 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wer benötigt für das Inverkehrbringen von Methanol und seinen mit H370 (Schädigt die Organe) zu kennzeichnenden Gemischen eine behördliche Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV?
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Richtige Antworten zu Frage 12044
- B: ein Drogeriemarkt
- D: ein Spielwarenladen, der einen Treibstoff mit 50 % Methanol in Kleinmengen für Modellbaumotoren abgibt
Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (1) i.V.m. Anl. 2
Erklärung
Eine Erlaubnis brauchen Betriebe, die Methanol und H370-Gemische an private Endverbraucher abgeben, etwa ein Drogeriemarkt oder ein Spielwarenladen mit Modellbau-Treibstoff. Chemikalienhandlungen für die Industrie und Apotheken sind davon ausgenommen.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
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