Frage 12044 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wer benötigt für das Inverkehrbringen von Methanol und seinen mit H370 (Schädigt die Organe) zu kennzeichnenden Gemischen eine behördliche Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV?

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Richtige Antworten zu Frage 12044

  • B: ein Drogeriemarkt
  • D: ein Spielwarenladen, der einen Treibstoff mit 50 % Methanol in Kleinmengen für Modellbaumotoren abgibt

Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (1) i.V.m. Anl. 2

Erklärung

Eine Erlaubnis brauchen Betriebe, die Methanol und H370-Gemische an private Endverbraucher abgeben, etwa ein Drogeriemarkt oder ein Spielwarenladen mit Modellbau-Treibstoff. Chemikalienhandlungen für die Industrie und Apotheken sind davon ausgenommen.

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