Frage 12046 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welches Mindestalter müssen Personen haben, an die akut toxische Stoffe der Gefahrenkategorie 1 abgegeben werden dürfen?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 12046
- B: 18 Jahre
Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (3) Nr. 3
Erklärung
Akut toxische Stoffe der Kategorie 1 darfst du nur an Personen ab 18 Jahren abgeben. Eine Vollmacht ändert daran nichts, auch nicht bei Minderjährigen. Und 21 Jahre sind nicht verlangt.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
- 12047Beim Inverkehrbringen welcher der aufgeführten Stoffe und Gemische sind Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung zu beachten?
- 12048Sie verkaufen Stoffe, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind und für deren Inverkehrbringen Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich ist. Was müssen Sie bei der Abgabe beachten?
- 12049Bei der Abgabe von Stoffen und Gemischen, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff (PH3) entwickeln und nicht mit den Piktogrammen GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) oder GHS08 (Gesundheitsgefahr) und einem der H-Sätze H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372 zu kennzeichnen sind, muss
- 12050Die Abgabe von Stoffen und Gemischen, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zu kennzeichnen sind, ist im Versandhandel
- 12051Wer darf mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnete Stoffe und Gemische erwerben?
- 12052Welche Angabe muss in einem Abgabebuch nach § 9 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung enthalten sein?